Kompetenzen

Bau- und Architektenrecht

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Inhaltlich beraten wir Sie bei Plänen und Verträgen zwischen allen am Bau beteiligten Personen und Unternehmen. Neben dem Bauvertrag spielen dabei auch Vorschriften aus dem öffentlichen Recht, etwa die Baugenehmigung, Abstandsflächen, Vorschriften zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Kommunikation mit den zuständigen Ämtern eine große Rolle.

Im privaten Baurecht steht zumeist der Werkvertrag im Mittelpunkt, hierbei sind sowohl umfangreiche Projekte wie Geschäftshäuser, Industrie- und Lagerhallen, mit ihren komplexen Leistungsbeschreibungen und komplexen vertraglichen Verbindungen zwischen den Beteiligten wie auch der Bau von Einfamilienhäusern inbegriffen. Die Beteiligten sind dabei etwa Bauherren, Architekten, Statiker, Tragwerksplaner, Ingenieure und Handwerker. Auch die vertraglichen Beziehungen zu den häufig eingeschalteten Subunternehmern überwachen und regeln wir für Sie. Darüber hinaus ist das Thema der Baukosten und der möglichen Vertragsstrafen bei Verzögerungen im Bau, die in diesem Bereich an der Tagesordnung sind, besonders wichtig und muss gut betreut werden. Die Baukosten müssen sorgfältig unter Zugrundelegung möglicher Überraschungen bei der Bodenbeschaffenheit, Altlasten auf Grundstücken oder spontaner Sonderwünsche der Bauherren und Ähnlichem kalkuliert werden.

Im Architektenrecht steht zumeist der Architektenvertrag im Mittelpunkt, wobei sich das Architektenhonorar an der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) orientiert. Da der Architekt für die Planung, also auch etwaige Fehler diesbezüglich verantwortlich ist, auch wenn Baumängel häufig erst Jahre nach Abnahme des Bauwerkes sichtbar werden, ist die Ermittlung der zum Mangel führenden Fehler ein häufig strittiges Thema. Hier ist eine gute Beratung essentiell.

Mit uns haben Sie erfahrene Spezialisten in diesen Rechtsgebieten an Ihrer Seite, die Ihre Kenntnisse in den privatrechtlichen Regelungen des BGB und der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) durch regelmäßige Vertiefung und Kontrolle bei Fachanwaltslehrgängen und natürlich durch unsere zahlreichen Mandate ständig auf dem Laufenden halten. Wir haben viele Mandate auf regelmäßiger Honorarbasis, da sich dieses Modell als besonders günstig für unsere Mandanten erweist, die von der Planung bis zum Abschluss der Projekte auf unsere zuverlässige Beratung zählen können.

Ansprechpartner: Robert Simoncic, Denise Bauer


Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht

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Im Verkehrsrecht und bei Ordnungswidrigkeiten beraten wir Sie in jeglichem Bereich.

Wir beraten Sie bei allen Angelegenheiten rund um Verkehrsunfälle, Ordnungswidrigkeiten und Fragen im Straßenverkehr. Wir helfen Ihnen z.B., wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen haben oder nach einem Verkehrsunfall ein Fahrverbot erhalten haben. Häufig ist es möglich, den Bußgeldbescheid abzuwenden oder den zu zahlenden Betrag zu verringern. Auch gibt es viele Möglichkeiten, dafür zu sorgen, dass ein Fahrverbot verhindert oder zumindest erheblich verkürzt wird. Auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland oder wenn eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet wurde, können wir Ihnen helfen.

In Haftungsfragen und im Verkehrsvertragsrecht stehen wir Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Zivilrecht, vor allem um das Schadensersatz-, Schuld- und Sachenrecht, jedoch gelten verkehrsrechtliche Besonderheiten. Im Bereich des Verkehrsrechts bieten wir große Erfahrung und legen einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Daher haben wir in diesem Bereich viele Mitarbeiter, die an einer schnellen, zufriedenstellenden Lösung für Sie arbeiten.

Hier ist auch oftmals die Kommunikation mit den Versicherern zentral. Egal ob Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung oder Personenversicherungen, können wir Sie umfassend beraten und Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln. Gerade in diesen Bereichen erspart Ihnen unsere Beratung und Hilfe zumeist viele Kosten und Mühen.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten kann es um Ordnungswidrigkeiten in allen Bereichen gehen. Ob es um Bußgeldbescheide im Verkehrsbereich oder im Rahmen Ihres Unternehmens geht, wir stehen Ihnen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.

In diesen Rechtsbereichen spielen eine ganze Fülle von Vorschriften eine Rolle, wie etwa die Regelungen aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), des StVG (Straßenverkehrsgesetz), der StVO (Straßenverkehrsordnung), das OwiG (Ordnungwidrigkeitengesetz) und natürlich unter Umständen das StGB (Strafgesetzbuch). Darüber hinaus sind häufig versicherungsrechtliche Regelungen zu beachten.

Selbstverständlich übernehmen wir auch alle Angelegenheiten der Verfahrens- und Prozessführung für Sie.

Rechtsanwalt Simoncic ist ausgewiesener Fachanwalt für Verkehrsrecht, sowie ein anerkannter Experte im Versicherungsrecht und hält seine umfangreichen Kenntnisse daher auch regelmäßig in Fortbildungen frisch und auf dem neuesten Stand. Wir können Ihnen daher mit umfassender Beratung und zuverlässiger Betreuung zur Seite stehen.

Ansprechpartner: Robert Simoncic, Doris Wudtke


Versicherungsrecht

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Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen der Risikogemeinschaft, also der Mitglieder in einer Versicherung, zueinander. Die Versicherer verwalten die Ansprüche der Mitglieder. Das Versicherungsrecht umspannt ein weites Feld verschiedener Versicherungen.

Wir beraten Sie in den verschiedenen Bereichen. Etwa im Rahmen der Haftpflichtversicherungen (vor allem Pflichtversicherung, private, betriebliche Haftpflichtversicherungen und Versicherungen für die freien Berufe, Bauwesenversicherung, Produkthaftpflichtversicherung) können wir Ihre Probleme mit den Versicherern für Sie regeln und die Kommunikation übernehmen. Gerade im Kfz-Bereich spielt die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung oftmals eine große Rolle, egal auf welcher Seite eines Schadens Sie stehen sollten.

Die Kaskoversicherung ist Ihre Fahrzeugversicherung, die zur Gruppe der Sachversicherungen zählt. Dazu gehören z.B. auch die Hausrats-, Feuer-, Einbruchs- und Reisegepäcksversicherungen. Auch im Transport- und Speditionsversicherungswesen sind wir bewandert.

Das Recht der Personenversicherungen, also insbesondere Kranken-, Lebens-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Reiserücktrittsversicherungen stellt ebenfalls ein Tätigkeitsfeld dar, auf dem einer unserer Schwerpunkte liegt.

Selbstverständlich kennen wir uns auch gut mit Rechtsschutzversicherungen aus und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre übrigen Mandate über die Rechtsschutzversicherer abzurechnen.

Rechtsanwalt Simoncic verfügt über weitreichende und fundierte Kenntnisse im Rechtsgebiet Versicherungsrecht. Unsere Kanzlei betreut regelmäßig eine besonders hohe Zahl an versicherungsrechtlichen Mandaten und es erfolgen ständige Fortbildungen auf diesem Gebiet, so dass wir immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung agieren und beraten.

Ansprechpartner: Robert Simoncic, Denise Bauer


Zivilrecht

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Das Zivil- oder Privatrecht ist die Materie, die sich den Beziehungen zwischen Personen widmet. Hierbei geht es vor allem um vertragliche Beziehungen, aber auch um Rechtsfragen, die sich im Rahmen von Unfällen oder generell Schäden stellen können.

Über Beratungen und Vertretungen im Bereich des Vertrags- und Schadensersatzrechts hinaus, haben wir insbesondere im Bereich des nationalen und internationalen Erbrechts und im Arbeitsrecht unsere Schwerpunkte.

Das Erbrecht ist eine komplexe Materie. Gerade bei Auslandsberührungen, etwa dadurch, dass die Mitglieder der Erbengemeinschaft in verschiedenen Ländern leben oder Erbstücke, wie etwa Grundstücke, sich im Ausland befinden, wird die Rechtslage für den Laien schnell unübersichtlich und die Durchsetzung der Ansprüche oder die Erlangung von Erscheinen und anderen Erbzeugnissen schwierig. Hierbei können wir Ihnen dank unserer reichen Erfahrung helfen und Ihre Interessen für Sie zuverlässig vertreten und durchsetzen. Auch in der erbrechtlichen Abwicklung von ererbten Unternehmensanteilen, wie etwa Aktien oder Versicherungen, haben wir viel Erfahrung und können zumeist eine schnelle und zufriedenstellende Abwicklung gewährleisten. Auch im Streitfalle setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich wie außergerichtlich zuverlässig und zügig durch.

Zum Verkehrszivilrecht lesen Sie bitte unsere Ausführungen im Bereich des Verkehrsrechts.

Im Arbeitsrecht können wir ebenfalls mit großer Erfahrung dienen und haben spezialisierte Mitarbeiter, die sich Ihrer Angelegenheiten annehmen. Wir zählen einige Unternehmen zu unseren Mandanten, vertreten aber auch Arbeitnehmerinteressen.

Das Zivilprozessrecht beschäftigt sich mit der prozessualen, also gerichtlichen, Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht. Hier gibt es oftmals mehrere Wege zum Ziel. Wir achten stets darauf, den für Sie günstigsten, erfolgversprechendsten und schnellsten Weg zu finden. Neben der Durchsetzung durch Urteil kann oftmals auch ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich sowie eine Einigung im Rahmen einer Mediation möglich sein. Wir finden den für Sie besten Weg unter Beachtung Ihrer vorrangigen Interessen.

Ansprechpartner: Robert Simoncic


Strafrecht

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Sollten Sie angeklagt oder angezeigt worden sein, übernehmen wir die Strafverteidigung. Darüber hinaus beraten wir auch vorbeugend und können so oftmals verhindern, dass es zur Anklage kommt. Selbst wenn eine Verurteilung droht, gibt es häufig Mittel und Wege, um diese zu verhindern oder die Strafe zu reduzieren. Hierbei kommt es darauf an, den für Sie besten Weg zu finden und soweit möglich eine Eintragung im Bundeszentralregister oder sogar die Eintragung von Vorstrafen zu verhindern. Selbst wenn die Strafe bereits vollzogen wird, ist es oftmals möglich, den Vollzug frühzeitig zu beenden oder über Bewährungsauflagen und –fristen zu verhandeln. Eine gute Beratung kann Ihnen in jedem Stand Ihres Verfahrens helfen und ist dringend zu empfehlen.

Im Bereich des Strafrechts haben wir hochqualifizierte Mitarbeiter mit großer Erfahrung, die Ihre Anliegen selbstverständlich vertraulich und in Ihrem besten Interesse vertreten.

Ansprechpartner: Robert Simoncic, Denise Bauer