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Das VerkehrsstrafrechtZu unseren Kernkompetenzen gehört das Verkehrsstrafrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Simoncic steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Verkehrsstrafrecht helfend und kompetent zur Seite. Dank unserer umfangreichen Erfahrung ist es uns möglich, für Sie stets die beste Strategie und Vorgehensweise zu erarbeiten. Inkrafttreten des VerkehrsstrafrechtsImmer dann, wenn Verkehrsverstöße über das Maß einer Ordnungswidrigkeit hinausgehen, tritt das Verkehrsstrafrecht in Recht. Die Strafsachen können dabei sehr unterschiedlich gestaltet sein. Häufige Beispiele, die unter das Verkehrsstrafrecht fallen, sind Trunkenheit im Straßenverkehr oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Wir stehen Ihnen in unterschiedlichen Bereichen des Verkehrsstrafrechts zur Seite. So helfen wir Ihnen bei Vorwürfen wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder Körperverletzung. Auch bei anderen Vorwürfen wie Drogen, Alkohol und anderen Betäubungsmitteln am Steuer stehen wir Ihnen als Rechtsanwaltskanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Wir werden für Sie auch dann aktiv, wenn Ihnen Tötung im Straßenverkehr vorgeworfen wird. Die Übernahme der KostenWie in sämtlichen juristischen Bereichen spielt auch im Verkehrsstrafrecht die Übernahme der Kosten eine nicht zu unterschätzende Rolle. Diesem Aspekt sind wir uns durchaus bewusst. Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme werden von Seiten der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn Sie nicht wegen Vorsatzes verurteilt werden.
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